Allgemeine Geschäftsbedingungen Transportverpackungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen, für sämtliche Verträge und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Reclay Systems GmbH, Austraße 34, 35745 Herborn und dem Kunden, die über das Webportal "activate - by Reclay" unter activate.reclay.de (im Folgenden „Webportal“) begründet werden.
Der Kunde ist Hersteller und/oder Vertreiber von Verpackungen im Sinne von § 15 Abs.1 S.1 Nr.1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234 ff.), das anlässlich seiner Novellierung durch Art. 1 des Gesetzes vom 09. Juni 2021 (BGBl. I S. 1699) die verpackungsrechtlichen Pflichten für Hersteller und Vertreiber erheblich erweitert hat. Hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten benötigt der Kunde Unterstützung durch entsprechende Dienstleistungen, insbesondere bei der Rücknahme und Verwertung der von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Durch eine überregionale Koordination von Entsorgungsdienstleistungen hat die Reclay Systems GmbH ein bundesweites System zur Rücknahme und fachgerechten Verwertung von Verpackungen eingerichtet. Die Reclay Systems GmbH verfügt insoweit über ausreichende Kapazitäten und Qualifikationen, um dem Kunden als Dritten im Sinne des § 35 Abs. 1 S. 1 VerpackG zu unterstützen.
Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Kaufleute und Unternehmer. Sie gelten nicht für Verbraucher.
Maßgeblich ist die bei Abgabe des Angebots durch den Kunden gültige Fassung der AGB. Die AGB sind auf der Internetseite acitvate.reclay.de abruf- und speicherbar. Reclay Systems GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen.
Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten diese AGB ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags und Speicherung des Vertragstextes
Der Kunde gibt unter activate.reclay.de durch die korrekte Eingabe der dort vorgesehenen Angaben, deren Bestätigung sowie die endgültige Freigabe der eingegebenen Daten durch Anklicken des hierfür vorgesehenen Buttons ein verbindliches Angebot für den Kauf einer bestimmten Dienstleistung gemäß den Regelungen dieser AGB ab („Bestellung“). Das Angebot ist im Zeitpunkt der vollständigen Freigabe der eingegebenen Angebotsdaten durch den Kunden verbindlich abgegeben. Mit der Anzeige der Bestellbestätigung über das Webportal nimmt Reclay Systems GmbH das Angebot an. Der Vertragstext der Bestellung durch den Kunden wird durch Reclay Systems GmbH gespeichert. Der Kunde kann diesen vor der Versendung der Bestellung an Reclay Systems GmbH ausdrucken, in dem er im letzten Schritt der Bestellung auf "Drucken" klickt.
Reclay Systems GmbH ist in der Entscheidung über die Annahme eines Angebots des Kunden in jedem Fall frei.
§ 3 Leistungsumfang
Reclay Systems GmbH erbringt nach Bestellbestätigung ausschließlich folgende Dienstleistungen und stellt für die in der Bestellung des Kunden gem. § 2 AGB sicher, dass folgende Pflichten erfüllt, werden:
After order confirmation, Reclay Systems GmbH shall exclusively provide the following services and ensure that the following obligations are fulfilled for the packaging subject to system participation listed in the customer's order in accordance with § 2 GTC:
- Transportverpackungen -
Reclay Systems GmbH stellt auf jeweilige explizite Veranlassung und Beauftragung des Kunden sicher, dass gebrauchte und restentleerte Transportverpackungen gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VerpackG (nachfolgend zusammen „Verpackungen“), die nach Gebrauch typischerweise bei Anfallstellen nicht privater Endverbraucher auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, welche vom Kunden beliefert werden, anfallen, nach den Vorgaben des VerpackG sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfasst und verwertet werden.
1. Allgemeine Anforderungen
Die Reclay Systems sorgt für die Bereitstellung von einem EfB-zertifizierten Entsorgungspartner-Netzwerk und einem Service-Team für die Auftragsverarbeitung. Nicht enthalten ist die Erstellung einer Dokumentation sowie die Durchführung von Informationspflichten (gem. §15 Abs. 1 S. S.3 und § 15 Abs. 3 S. 4 VerpackG). Die Erfassung der Verpackungen an den Anfallstellen und eine separat zu beauftragende Abholung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Übernahmebedingungen:
a) Die Übernahme und Verwertung der in Verkehr gebrachten und beim Auftragnehmer lizenzierten Verpackungen i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 2 VerpackG erfolgt für die Anfallstelle grundsätzlich kostenlos, sofern
aa. die Verpackungen die Voraussetzung für eine Verwertung nach der VerpackG erfüllen, insbesondere restentleert, d.h. spachtel-, besen-, pinselrein, tropf- und rieselfrei, handentstaubt bereitgestellt werden.
- Verpackungsmaterialfremde Bestandteile dürfen maximal 1 Gewichtsprozent des Hauptmaterials der jeweiligen Verpackung betragen. (z.B. Pappkarton als Hauptmaterial und Klebeband (Kunststoff) als verpackungsfremder Bestandteil)
- Andere Anhaftungen oder Verunreinigungen (z. B. Öle, Farben oder andere Chemikalien) sind unzulässig.
bb. die Verpackungen sortenrein, trocken und getrennt nach den unten aufgeführten Fraktionen bereitgestellt wurden.
b) Die Abholung in Wechselbehältern/Containern oder eine lose Abholung sind nach Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. Das Volumen der Behälter und Container muss so bemessen sein, dass eine Abholung nur einmal im Monat notwendig ist (sh. auch 2. Mengen und Qualitätsvorgaben). Bei einer losen Abholung sind die sortenreinen Fraktionen zu bündeln oder in sonstiger Weise zusammenzufassen. Die Abholung in Säcken von mehreren Verpackungsfraktionen kann sowohl gemeinsam als auch separat erfolgen. Die Erfassung muss jedoch jeweils getrennt in den Einzelsäcken sortenrein erfolgen. Die zur Abholung bereitgestellten Verpackungen müssen witterungsgeschützt aufgestellt werden und für den örtlichen Entsorger mit seinen Fahrzeugen frei, d.h. ohne Barrieren und ebenerdig (zumindest „Ab Bordstein“), zugänglich sein. Die Gesamtmenge der zur Abholung bereitgestellten Verpackungen muss mindestens 5 m³ betragen.
c) Bei jeder Abholung wird die genaue Menge nach Fraktionen getrennt in einem Erfassungsbeleg festgehalten, den die Anfallstelle prüft und quittiert. Die Erfassung der Verpackungen an den Anfallstellen erfolgt nach Maßgabe der in Anlage 2 genannten Übernahmebedingungen. Die vorliegende Vereinbarung ist für die Anfallstelle kein Vertrag zugunsten Dritter i.S.d § 328 Abs. 1 BGB. Der Auftraggeber wird die Anfallstellen darüber informieren, dass die Kosten für von dem Entsorger bereitgestellte Container bzw. Säcke von der Anfallstelle selbst zu tragen sind.
d) Die Anfallstellen können die aktuellen Übernahmebedingungen sowie den vor der ersten Abholung sowie bei relevanten Änderungen auszufüllenden Erhebungsbogen bei der Service-Hotline des Auftragnehmers (( 0221 - 58 00 98 111) oder unter [email protected] oder – sobald verfügbar – via hierfür vorgesehene App oder Website anfordern. Die Abholung der gebrauchten Verpackungen erfolgt auf Abruf durch die Anfallstelle. Der Abruf erfolgt nach schriftlicher Anmeldung durch Übersendung des Erhebungsbogens durch die Anfallstelle. Der Erhebungsbogen kann über folgende E-Mail-Adresse des Auftragnehmers [email protected], oder – sobald verfügbar − über eine vom Auftraggeber angegebene Website oder über eine hierfür vorgesehene App übermittelt werden.
e) Eine Abholung erfolgt nur bei Erreichung eines Gesamtvolumens von mindestens 5 m3 bei den Anfallstellen.
2. Mengen- und Qualitätsvorgaben der bereitzustellenden Fraktionen
Folgende fraktionsspezifischen Mengen- und Qualitätsvorgaben sind Voraussetzung für eine kostenfreie Erfassung an der Anfallstelle durch den Auftragnehmer:
Material | Wechselbehälter | Umleerbehälter | Sammelsäcke | Lose Erfassung | Qualität |
---|---|---|---|---|---|
Papier, Pappkarton, Wellpappe | Schüttgewicht 60 kg/m3 | Schüttgewicht 60 kg/m3 | no | Mindestmenge 2 m3, Sammlung gebündelt und flachliegend | Verpackungen aus Papier und Karton mit mindestens 70% Wellpappe, trockene Restvollpappe und Packpapier. |
Folien, PE-Schrumpf-, PE-Stretch- und Luftpolsterfolien | Schüttgewicht 25kg/m³ | ja | transparente PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m³ | nein | Trockene, nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigte, möglichst stoffgleiche Aufkleber, (z. B. PE-Folie/PE-Aufkleber). |
PE-Schaumstoffverpackungen | nein | nein | PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m³ | nein | Trockene, nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigte, möglichst stoffgleiche Aufkleber, (z.B. PE-Folie/PE-Aufkleber). |
PUR-Schaumstoffverpackungen | nein | nein | PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m³ | nein | Trockene, nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigte PUR Schaumstoffverpackungen. Häufige Umhüllung aus PE-Folie kann belassen werden. |
Umreifungsbänder aus Kunststoff | möglich | nein | PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m³ | nein | Nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigt, ohne Metallreste. |
Umreifungsbänder aus Stahl | möglich | nein | 200 l PE-Einwegsäcke | Mit dem Entsorgungspartner zu vereinbaren | |
Paletten und Verpackungen aus Massivholz | möglich | Mit Ihrem Entsorgungs-partner zu vereinbaren | nein | Pro Abholung muss eine Mindestmenge von 300-350 kg (etwa 30 Einwegpaletten) erreicht werden. Bei Kleinstmengen max. zwei Abholungen pro Jahr. | Sortenreine Paletten und Verpackungen aus unbehandelten Massivholz. |
Paletten und Verpackungen aus Holzwerkstoffen | möglich | Mit Ihrem Entsorgungs-partner zu vereinbaren | nein | Pro Abholung muss eine Mindestmenge von 300-350 kg (etwa 30 Einwegpaletten) erreicht werden. Bei Kleinstmengen max. zwei Abholungen pro Jahr. | Sortenreine Paletten und Verpackungen aus unbehandeltem Holzwerkstoffen wie Pressspanplatten oder Sperrholz. |
EPS (z. B. Styropor®) | 10 kg/m³ | nein | transparente 5 m³ PE-Einwegsäcke | nein | Nach Loose-Fill (Chips) und Formenteilen sortiert, Formenteile werden in weiß angenommen, Loose-Fill kann farblich gemischt sein. Nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigt, keine Fremdstoffe wie Holz, Metall, Glas, Papier über 1mm/Durchmesser. |
3. Erhebungsbogen & Übernahmekriterien
Der Erhebungsbogen und die Übernahmekriterien (Anlage 2) sind ebenfalls unter folgendem Link abrufbar [Link einfügen].
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Kosten für die Abholung und Abwicklung der Transportverpackungen im Sinne des § 3 richten sich nach der aktuellen Preisliste (Anlage 1) [hier: Preisliste verlinken]
Die Kosten für eine Abholung sind nicht inklusive und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Die Preise für die Abholung ergeben sich ebenfalls aus der Preisliste Anlage 1.
§ 5 Zahlung & Rechnungsstellung
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags entsprechend dem über das Webportal vorgegebenen Bezahlverfahren. Reclay Systems GmbH sendet dem Kunden im Nachgang eine Rechnung über die erbrachten Leistungen per E-Mail. Auf eine papierhafte Zustellung wird verzichtet.
Nach erfolgter Abholung stellt die Reclay Systems dem Kunden eine Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind 14 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum fällig und durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Auf eine papierhafte Zustellung wird verzichtet.
§ 6 Rückbuchung/Stornierung
Sofern die Abbuchung der Reclay Systems GmbH fehlschlägt, tritt Reclay Systems GmbH vom Vertrag zurück. Die Bestellung des Kunden wird nicht weiterbearbeitet. Erfolgt innerhalb der zulässigen Frist von 14 Tagen eine Rückbuchung durch den Kunden, tritt Reclay Systems GmbH vom Vertrag zurück und wird von der Leistungserbringung frei.
Nachträgliche Anpassungen oder Korrekturen der Mengenmeldungen bzw. der Bestellungen können nicht vorgenommen werden.
Wird der Vertrag storniert, werden die verpackungsrechtlichen Verpflichtungen durch den Auftragnehmer nicht erfüllt.
§ 7 Entfall der Leistungspflicht
Für den Fall, dass Reclay Systems GmbH eine bestellte Leistung nach Vertragsabschluss nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, ist Reclay Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Reclay Systems GmbH wird den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und etwaige erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.
§ 8 Geschützter Kundenbereich
Reclay Systems GmbH stellt seinen Kunden für einen vereinfachten Informations- und Datenaustausch im Rahmen von Bestellabwicklungen einen individuellen, geschützten Kundenbereich zur Verfügung. Betreiber des geschützten Kundenbereichs ist die Reclay Systems GmbH.
Berechtigung, Zweck und Umfang der Nutzung:
- Die Nutzung des geschützten Kundenbereichs der Reclay Systems GmbH im Rahmen von "activate - by Reclay" durch den jeweiligen Kunden erfordert die vorherige Registrierung des Kunden am Portal.
Zweck und Umfang beschränken sich insbesondere auf Download, Archivierung und Verwaltung der Rechnungen und Mengenbestätigungen im PDF-Format sowie die Speicherung der Kundendaten und jederzeitige Aktualisierung durch den Kunden. Anmeldung, Sicherheit und Verfügbarkeit:
- Bei der Registrierung im Webportal richtet der Kunde automatisch ein Kundenkonto ein, das ihm den Zugang zum geschützten Bereich ermöglicht.
- Der Kunde wird bei Einrichtung des Kundenkontos aufgefordert, sich einen Benutzernamen und Passwort zu geben, welches für ihn jederzeit änderbar ist. Das Passwort muss bestimmten Mindestanforderungen an die Sicherheit genügen. Das Passwort wird im Hash-Verfahren gespeichert.
Reclay Systems GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die Sicherheit der vom Kunden im geschützten Bereich verwalteten Daten nur dann besteht, wenn der Kunde seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vertraulich und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt.
Technische Sicherheit:
- Der Zugang zum geschützten Kundenbereich von "activate - by Reclay" ist mittels SSL-Verfahren verschlüsselt und entspricht damit den aktuell gängigen Sicherheitsstandards. Datenübermittlungen erfolgen somit ausschließlich verschlüsselt.
- Reclay Systems GmbH hat das Recht diese Sicherheitsstandards jederzeit anzupassen.
- Etwaige Störungen werden durch Reclay Systems GmbH schnellstmöglich behoben.
Reclay Systems GmbH wird das Konto des Kunden deaktivieren, sofern der Kunde Reclay Systems GmbH diesen Wunsch per E-Mail unter Angabe seiner Daten mitteilt.
§ 9 Haftung
Reclay Systems GmbH haftet uneingeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens durch Reclay Systems GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Reclay Systems GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird, weil dem registrierten Kunden dadurch Rechte genommen oder solche beschränkt werden, die ihm von Reclay Systems GmbH nach dem Vertragsinhalt und Vertragszweck gerade zu gewähren sind. Die Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ansprüche wegen einer Garantie, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Reclay Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die auf einer fehlerhaften, verspäteten bzw. nicht erfolgten Mitwirkungshandlung und insbesondere Angaben des Kunden oder unbefugte Nutzung des Webportals durch Dritte beruhen.
Die Reclay Systems GmbH haftet nicht für Schäden an Entsorgungsbehältnissen, die an der Anfallstelle durch Dritte aufgestellt werden. Im Falle einer Inanspruchnahme der Reclay Systems GmbH durch Dritte, insbesondere durch Dritte, die mit der Entsorgung beauftragt werden, insbesondere aufgrund von Schäden an Entsorgungsbehältnissen, ist der Kunde verpflichtet, die Reclay Systems GmbH auf erstes Anfordern freizustellen.
§ 10 Vertraulichkeit
Die Parteien sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet, die ihnen sowohl vor als auch nach Beendigung dieses Vertrages in Durchführung dieses Vertrages mitgeteilten Informationen, Daten und Dokumente gegenüber Dritten nur insoweit offen zu legen, als dies für (i) die Durchführung dieses Auftrages, (ii) den Abschluss einer Versicherung, (iii) die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Auftrag oder (iv) aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Mit den Vertragsparteien entsprechend § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen sind keine Dritten im Sinne dieses Vertrages.
§ 11 Schlussbestimmungen
Alle Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieser AGB.
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB ist dem registrierten Kunden nur nach vorheriger Zustimmung der Reclay Systems GmbH gestattet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Köln.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck diese AGB gewollt hätten.
Sollten Beschlüsse oder Richtlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die Zentrale Stelle Verpackungsregister („ZSVR“) sowie Änderungen der gesetzlichen oder untergesetzlichen Bestimmungen eine Änderung bestimmter Vertragsmodalitäten erforderlich machen, passen die Parteien die entsprechenden Klauseln insoweit an die Vorgaben an. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Bei Abweichungen in Übersetzungen dieses Vertrages ist die deutschsprachige Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für die Auslegung dieses Vertrages.
Anlage 1 – Preisliste (Abholung Transportverpackungen)
Anlage 2 – Erhebungsbogen
Anlage 1 – Preisliste (Abholung Transportverpackungen)
Die Preise gelten für Verpackung gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1-3 VerpackG (Transportverpackung, Verkaufs- und Umverpackung im Bereich B2B und für Verpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 VerpackG keine Systembeteiligung möglich ist).
Davon ausgeschlossen sind Schadstoffhaltigen Füllgüter und Verpackungen!
Leistungen bei Abholungen | Einheit | Preis/Einheit |
---|---|---|
Transportpauschale pro Abholung | Stk | 155,00 € |
Baumisch/gem. Verpackungen | to | 277,00 € |
Glas | to | 50,00 € |
PPK | to | 55,00 € |
Kraftpapiersäcke | to | 204,00 € |
Eisenmetalle | to | 63,00 € |
Aluminium | to | 340,00 € |
EPS | to | 811,00 € |
Folie | to | 149,00 € |
Hohlkörper | to | 259,00 € |
KSt-Umreifungsb. | to | 181,00 € |
Verbunde | to | 345,00 € |
PE SCHAUM-STOFFVP | to | 1.640,00 € |
PUR SCHAUM-STOFFVP | to | 1.640,00 € |
EPE/XPE Expandiertes Polyethylen | to | 1.640,00 € |
Holz/sonstige Materialien | to | 110,00 € |
Die genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Tonne und pro Abholung.
Stand Preisliste: 7.12.2023 (Version 1.0)