Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen, für sämtliche Verträge und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Reclay Systems GmbH, Austraße 34, 35745 Herborn und dem Kunden, die über das Webportal "activate - by Reclay" unter activate.reclay.de (im Folgenden „Webportal“) begründet werden.

Der Kunde ist Hersteller von Verpackungen im Sinne von § 15 Abs.1 S.1 Nr.1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234 ff.), das anlässlich seiner Novellierung durch Art. 1 des Gesetzes vom 09. Juni 2021 (BGBl. I S. 1699) die verpackungsrechtlichen Pflichten für Hersteller erheblich erweitert hat. Hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten benötigt der Kunde Unterstützung durch entsprechende Dienstleistungen, insbesondere bei der Rücknahme und Verwertung der von ihm in Verkehr gebrachten Transportverpackungen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VerpackG (im Folgenden: „Transportverpackungen“).

Durch eine überregionale Koordination von Entsorgungsdienstleistungen hat die Reclay Systems GmbH ein bundesweites System zur Rücknahme und fachgerechten Verwertung von Verpackungen eingerichtet. Die Reclay Systems GmbH verfügt insoweit über ausreichende Kapazitäten und Qualifikationen, um dem Kunden als Dritten im Sinne des § 35 Abs. 1 S. 1 VerpackG zu unterstützen.

Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Kaufleute und Unternehmer. Sie gelten nicht für Verbraucher.

Maßgeblich ist die bei Abgabe des Angebots durch den Kunden gültige Fassung der AGB. Die AGB sind auf der Internetseite acitvate.reclay.de abruf- und speicherbar. Reclay Systems GmbH behält sich vor, die AGB und insbesondere die Preislisten jederzeit anzupassen.

Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten diese AGB ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags und Speicherung des Vertragstextes

Der Kunde gibt unter activate.reclay.de durch die korrekte Eingabe der dort vorgesehenen Angaben, deren Bestätigung sowie die endgültige Freigabe der eingegebenen Daten durch Anklicken des hierfür vorgesehenen Buttons ein verbindliches Angebot für den Kauf einer bestimmten Dienstleistung gemäß den Regelungen dieser AGB ab („Bestellung“). Das Angebot ist im Zeitpunkt der vollständigen Freigabe der eingegebenen Angebotsdaten durch den Kunden verbindlich abgegeben. Mit der Anzeige der Bestellbestätigung über das Webportal nimmt Reclay Systems GmbH das Angebot an. Der Vertragstext der Bestellung durch den Kunden wird durch Reclay Systems GmbH gespeichert. Der Kunde kann diesen vor der Versendung der Bestellung an Reclay Systems GmbH ausdrucken, in dem er im letzten Schritt der Bestellung auf "Drucken" klickt.

Reclay Systems GmbH ist in der Entscheidung über die Annahme eines Angebots des Kunden in jedem Fall frei.

 

§ 3 Leistungsumfang

Reclay Systems GmbH erbringt nach Bestellbestätigung ausschließlich folgende Dienstleistungen und stellt für die in der Bestellung des Kunden gem. § 2 AGB sicher, dass folgende Pflichten erfüllt, werden:

 

1. Transportverpackungen

Reclay Systems GmbH stellt auf jeweilige explizite Veranlassung und Beauftragung des Kunden sicher, dass gebrauchte und restentleerte Transportverpackungen gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VerpackG die nach Gebrauch typischerweise bei Anfallstellen nicht privater Endverbraucher auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, welche vom Kunden beliefert werden, anfallen, nach den Vorgaben des VerpackG sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfasst und verwertet werden.

 

2. Allgemeine Anforderungen

Die Reclay Systems GmbH sorgt für die Bereitstellung eines EfB-zertifizierten Entsorgungspartner-Netzwerks und einem Service-Team für die Auftragsverarbeitung („Abwicklungsleistungen“). Nicht enthalten ist die Erstellung einer Dokumentation sowie die Durchführung von Informationspflichten (gem. §15 Abs. 1 S. S.3 und § 15 Abs. 3 S. 4 VerpackG).

 

3. Abholung an den Abfallstellen

Wird eine Abholung an den Anfallstellen erforderlich, ist diese separat zu beauftragen („Abholung“). Jede Abholung und Entsorgung lösen weitere Kosten aus. Die Kosten für die Abholung und Entsorgung sind nicht in der pauschale enthalten. Die Abholung und Entsorgung werden dem Kunden anschließend separat in Rechnung gestellt.

Eine Abholung kann durch Einhaltung der folgenden Bedingungen sowie unter Einhaltung der Bedingungen des Erhebungsbogens („Übernahmebedingungen“) beauftragt werden [hier: Erhebungsbogen verlinken]:

  • Ausfüllen des Erhebungsbogens durch die Anfallstelle
  • Übermittlung des Erhebungsbogens und Freigabe des Auftrags durch den Kunden an Reclay Systems in Textform auf elektronischem Wege über: transportverpackungen@reclay-group.com
  • Ggfls. Bedingungen aus Erhebungsbogen einfügen

Anschließend organisiert die Reclay Systems GmbH die Abholung und Entsorgung durch ein EfB-zertifiziertes Entsorgungsunternehmen und stellt die Kosten für die Abholung und Entsorgung dem Kunden separat in Rechnung.

Sollten Mehrkosten z. B. durch ein Fehlerhaftes ausfüllen des Erhebungsbogens durch die Anfallstelle entstehen (u.a.. Kosten für Leerfahrten, Container, falsche Sortierung) werden diese dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

4. Mengen- und Qualitätsvorgaben der bereitzustellenden Fraktionen

Folgende fraktionsspezifischen Mengen- und Qualitätsvorgaben sind Voraussetzung für eine kostenpflichtige Erfassung an der Anfallstelle durch den Auftragnehmer:

Material Wecheslbehälter Umleerbehälter Sammelsäcke Lose Erfassung  Qualität
Papier, Pappkarton, Wellpappe Schüttgewicht 60 kg/m3 Schüttgewicht 60 kg/m3 Nein Mindestmenge 2 m3, Sammlung gebündelt und flachliegend Verpackungen aus Papier und Karton mit mindestens 70% Wellpappe, trockene Restvollpappe und Packpapier.
Folien, PE-Schrumpf-, PE-Stretch- und Luftpolsterfolien Schüttgewicht 25 kg/m3 Ja transparente PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m3 Nein Trockene, nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigte, möglichst stoffgleiche Aufkleber, (z.B. PE-Folie/PE-Aufkleber).
PE-Schaumstoffver- packungen Nein Nein PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m3 Nein Trockene, nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigte, möglichst stoffgleiche Aufkleber, (z.B. PE-Folie/PE-Aufkleber).
PUR-Schaumstoffver-packungen Nein Nein PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m3 Nein Trockene, nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigte PUR Schaumstoffverpackungen.                             Häufige Umhüllung aus PE-Folie kann belassen werden.
Umreifungsbänder aus Kunststoff Möglich Nein PE-Einwegsäcke, Mindestmenge 2 m3 Nein Nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigt, ohne Metallreste.
Umreifungsbänder aus Stahl Möglich Nein 200 l PE-Einwegsäcke Mit dem Entsorgungspartner zu vereinbaren  
Paletten und Verpackungen aus Massivholz Möglich Mit Ihrem Entsorgungs-partner zu vereinbaren Nein Pro Abholung muss eine Mindestmenge von 300-350 kg (etwa 30 Einwegpaletten) erreicht werden. BeiKleinstmengen max. zwei Abholungen pro Jahr.) Sortenreine Paletten und Verpackungen aus unbehandelten Massivholz.
Paletten und Verpackungen aus Holzwerk-stoffen Möglich Mit Ihrem Entsorgungs-partner zu vereinbaren Nein Pro Abholung muss eine Mindestmenge von 300-350 kg (etwa 30 Einwegpaletten) erreicht werden. Bei Kleinstmengen max. zwei Abholungen pro Jahr. Sortenreine Paletten und Verpackungen aus unbehandeltem Holzwerkstoffen wie Pressspanplatten oder Sperrholz.
EPS (z. B. Styropor®)   Nein transparente 5 m3 PE-Einwegsäcke Nein Nach Loose-Fill (Chips) und Formenteilen sortiert, Formenteile werden in weiß angenommen, Loose-Fill kann farblich gemischt sein. Nicht durch Füllgutreste, Öle, Farben, Abfälle etc. verunreinigt, keine Fremdstoffe wie Holz, Metall, Glas, Papier über 1mm/Durchmesser.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1.      Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten fallen nicht an. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.

2.      Die Kosten für die Abwicklungsleistung der Transportverpackungen im Sinne des § 3 belaufen sich auf eine Kostenpauschale von 45 EUR für Transportverpackungen für Mengen bis zu 500 kg. Ab einer Menge von über 500 kg belaufen sich die Kosten auf (75 EUR/Tonne).

3.      Die Kosten für eine Abholung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste [bitte verlinken: Preisliste 2023] in Verbindung mit den beauftragten bzw. entsorgten Verpackungsmengen.

 

§ 5 Zahlung & Rechnungsstellung

1.      Die Zahlung der Abwicklungsleistung erfolgt ausschließlich per Vorkasse zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags entsprechend dem über das Webportal vorgegebenen Bezahlverfahren. Reclay Systems GmbH sendet dem Kunden im Nachgang eine Rechnung über die erbrachten Leistungen per E-Mail. Auf eine papierhafte Zustellung wird verzichtet.

2.      Die Zahlung der Abholung erfolgt durch separate Rechnungstellung nach Freigabe des Abholungsauftrags. Alle Rechnungsbeträge sind 14 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum fällig und durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Reclay Systems GmbH zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Auf eine papierhafte Zustellung wird verzichtet.

 

§ 6 Rückbuchung / Stornierung

Sofern die Abbuchung der Reclay Systems GmbH fehlschlägt, tritt Reclay Systems GmbH vom Vertrag zurück. Die Bestellung des Kunden wird nicht weiterbearbeitet. Erfolgt innerhalb der zulässigen Frist von 14 Tagen eine Rückbuchung durch den Kunden, tritt Reclay Systems GmbH vom Vertrag zurück und wird von der Leistungserbringung frei.

Die Stornierung einer bereits getätigten Bestellung durch den Kunden ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte die Reclay Systems GmbH dennoch einem kundenseitigen Wunsch zur Stornierung im Einzelfall aus Kulanz ganz oder teilweise nachkommen, ist die Reclay Systems GmbH berechtigt, einen Teilbetrag, mindestens jedoch die Systemkosten (Verwaltungskostenpauschale), einzubehalten.

 

§ 7 Entfall der Leistungspflicht

Für den Fall, dass Reclay Systems GmbH eine bestellte Leistung nach Vertragsabschluss nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, ist Reclay Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Reclay Systems GmbH wird den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und etwaige erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.

 

§ 8 Geschützter Kundenbereich

Reclay Systems GmbH stellt seinen Kunden für einen vereinfachten Informations- und Datenaustausch im Rahmen von Bestellabwicklungen einen individuellen, geschützten Kundenbereich zur Verfügung. Betreiber des geschützten Kundenbereichs ist die Reclay Systems GmbH.

Berechtigung, Zweck und Umfang der Nutzung:

Die Nutzung des geschützten Kundenbereichs der Reclay Systems GmbH im Rahmen von "activate - by Reclay" durch den jeweiligen Kunden erfordert die vorherige Registrierung des Kunden am Portal.
Zweck und Umfang beschränken sich insbesondere auf Download, Archivierung und Verwaltung der Rechnungen und Mengenbestätigungen im PDF-Format sowie die Speicherung der Kundendaten und jederzeitige Aktualisierung durch den Kunden. Zum Download wird u.a. ein sog. „Stempel“ angeboten. Dabei handelt es sich um ein Symbol mit der Aufschrift „Lizenzierung leicht gemacht“. Dieser Stempel darf nur für den Zeitraum verwendet werden, in dem tatsächlich Verpackungsmengen an den Rücknahmesystemen der Reclay Systems GmbH beteiligt wurden.
Anmeldung, Sicherheit und Verfügbarkeit:

Bei der Registrierung im Webportal richtet der Kunde automatisch ein Kundenkonto ein, das ihm den Zugang zum geschützten Bereich ermöglicht.
Der Kunde wird bei Einrichtung des Kundenkontos aufgefordert, sich einen Benutzernamen und Passwort zu geben, welches für ihn jederzeit änderbar ist. Das Passwort muss bestimmten Mindestanforderungen an die Sicherheit genügen. Das Passwort wird im Hash-Verfahren gespeichert.
Reclay Systems GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die Sicherheit der vom Kunden im geschützten Bereich verwalteten Daten nur dann besteht, wenn der Kunde seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vertraulich und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt.

Technische Sicherheit:

Der Zugang zum geschützten Kundenbereich von "activate - by Reclay" ist mittels SSL-Verfahren verschlüsselt und entspricht damit den aktuell gängigen Sicherheitsstandards. Datenübermittlungen erfolgen somit ausschließlich verschlüsselt.
Reclay Systems GmbH hat das Recht diese Sicherheitsstandards jederzeit anzupassen.
Etwaige Störungen werden durch Reclay Systems GmbH schnellstmöglich behoben.
Reclay Systems GmbH wird das Konto des Kunden deaktivieren, sofern der Kunde Reclay Systems GmbH diesen Wunsch per E-Mail unter Angabe seiner Daten mitteilt.

 

§ 9 Haftung

Reclay Systems GmbH haftet uneingeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens durch Reclay Systems GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Reclay Systems GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird, weil dem registrierten Kunden dadurch Rechte genommen oder solche beschränkt werden, die ihm von Reclay Systems GmbH nach dem Vertragsinhalt und Vertragszweck gerade zu gewähren sind. Die Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ansprüche wegen einer Garantie, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Reclay Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die auf einer fehlerhaften, verspäteten bzw. nicht erfolgten Mitwirkungshandlung und insbesondere Angaben des Kunden oder unbefugte Nutzung des Webportals durch Dritte beruhen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Zuge der Meldung gemachten Angaben trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung, z.B. für die korrekte Ermittlung der Verpackungsgewichte.

 

§ 10 Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags werden von Reclay Systems GmbH Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Beim Besuch des Reclay Systems GmbH Internetangebots werden die aktuell von dem PC des Kunden verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des Kunden-PC sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind Reclay Systems GmbH damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der Reclay Systems GmbH z.B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem diese Daten zur Verfügung gestellt werden. Zur Abwicklung von Zahlungen werden Zahlungsdaten an einen beauftragten Payment Service Provider sowie an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.

Reclay Systems GmbH versichert, dass personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Reclay Systems GmbH dazu gesetzlich verpflichtet wäre, oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit Reclay Systems GmbH zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Weitere Hinweise zum Datenschutz und dem Umgang von personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der Reclay Systems GmbH entnommen werden.

 

Die Reclay Systems GmbH ist Teil der Raan Gruppe. Die Unternehmen innerhalb der Gruppe arbeiten bei der internen Organisation und im Vertrieb eng zusammen. Dazu gehören vor allem die Raan GmbH und die RecycleMe GmbH. .

Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Zudem werden bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge in zentralisierten IT-Systemen vorgenommen. Soweit ein Vertrag zwischen Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Kundendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertragsbearbeitung, für Abrechnungszwecke, sowie In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe oder durch die Unternehmen gemeinsam verarbeitet werden.

Zur Gewährleistung Ihrer Rechte und unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben wir eine Vereinbarung geschlossen, die Regeln über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufstellt. Als sog. gemeinsame Verantwortliche (nach Art. 26 DS-GVO) sind wir gemeinsam für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich.

Sie können hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten jedes beteiligte Unternehmen einzeln ansprechen und Ihre Rechte geltend machen.

 

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet, die ihnen sowohl vor als auch nach Beendigung dieses Vertrages in Durchführung dieses Vertrages mitgeteilten Informationen, Daten und Dokumente gegenüber Dritten nur insoweit offen zu legen, als dies für (i) die Durchführung dieses Auftrages, (ii) den Abschluss einer Versicherung, (iii) die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Auftrag oder (iv) aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Mit den Vertragsparteien entsprechend § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen sind keine Dritten im Sinne dieses Vertrages.

 

§ 12 Allgemeine Regelungen

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

Die für die jeweils andere Partei bestimmten Erklärungen, die diesen Vertrag betreffen, sind in Textform ohne handschriftliche Unterschrift (z. B. E-Mail) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform bestimmt oder in diesem Vertrag etwas anderes vorgesehen ist.

 

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB ist dem registrierten Kunden nur nach vorheriger Zustimmung der Reclay Systems GmbH gestattet.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Köln.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck diese AGB gewollt hätten.

Sollten Beschlüsse oder Richtlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die Zentrale Stelle Verpackungsregister („ZSVR“) sowie Änderungen der gesetzlichen oder untergesetzlichen Bestimmungen eine Änderung bestimmter Vertragsmodalitäten erforderlich machen, passen die Parteien die entsprechenden Klauseln insoweit an die Vorgaben an. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

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