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Hinweis zur PPWR: Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Für Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland kann im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) die Bestellung eines Bevollmächtigten in Deutschland erforderlich sein.
Weitere Informationen zur Bevollmächtigung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
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