Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufsverpackungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen, für sämtliche Verträge und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Reclay Systems GmbH, Austraße 34, 35745 Herborn und dem Kunden, die über das Webportal "activate - by Reclay" unter activate.reclay.de (im Folgenden „Webportal“) begründet werden. Der Kunde ist Hersteller und/oder Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne von § 3 Abs. 8 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen vom 05. Juli 2017 (Verpackungsgesetz - VerpackG) in der jeweils geltenden Fassung.

Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Kaufleute und Unternehmer. Sie gelten nicht für Verbraucher. Diese AGB gelten für systembeteiligungspflichte Verpackungen im Sinne von § 3 Abs. 8 VerpackG, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht werden.

Maßgeblich ist die bei Abgabe des Angebots durch den Kunden gültige Fassung der AGB. Die AGB sind auf der Internetseite acitvate.reclay.de abruf- und speicherbar. Reclay Systems GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen.

Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten diese AGB ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags und Speicherung des Vertragstextes

Der Kunde gibt unter activate.reclay.de durch die korrekte Eingabe der dort vorgesehenen Angaben, deren Bestätigung sowie die endgültige Freigabe der eingegebenen Daten durch Anklicken des hierfür vorgesehenen Buttons ein verbindliches Angebot für den Kauf einer bestimmten Dienstleistung gemäß den Regelungen dieser AGB ab („Bestellung“). Das Angebot ist im Zeitpunkt der vollständigen Freigabe der eingegebenen Angebotsdaten durch den Kunden verbindlich abgegeben. Mit der Anzeige der Bestellbestätigung über das Webportal nimmt Reclay Systems GmbH das Angebot an. Der Vertragstext der Bestellung durch den Kunden wird durch Reclay Systems GmbH gespeichert. Der Kunde kann diesen vor der Versendung der Bestellung an Reclay Systems GmbH ausdrucken, in dem er im letzten Schritt der Bestellung auf "Drucken" klickt.

Reclay Systems GmbH ist in der Entscheidung über die Annahme eines Angebots des Kunden in jedem Fall frei.

 

§ 3 Leistungsumfang

Reclay Systems GmbH erbringt nach Bestellbestätigung ausschließlich folgende Dienstleistungen und stellt für die in der Bestellung des Kunden gem. § 2 AGB aufgeführten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sicher, dass folgende Pflichten erfüllt, werden:

 

  • Beteiligung der Verpackungsmengen am System der Reclay Systems GmbH im rechtlich erforderlichen Umfang sowie die
  • Übermittlung einer Mengenbescheinigung. Die Mengenbescheinigung weist die für den Kunden bei dem dualen System beteiligten Mengen aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen aus und wird nach erfolgter Zahlung innerhalb von einem (1) Kalendertag an den Kunden übermittelt und die
  • Übermittlung einer Jahresbestätigung. Die Jahresbestätigung weist die für den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres beim System der Reclay Systems GmbH beteiligten Mengen aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen aus und wird innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres an den Kunden übermittelt.

 

 

§ 4 Pflicht zur eigenständigen Meldung

Die Meldung erfolgt aufgeteilt nach Materialart und Masse unter Angabe der Registrierungsnummer nach § 9 Abs. 3 VerpackG

 

§ 5 Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen nach Beteiligung bei zumindest einem dualen System der Reclay Systems GmbH

Der Kunde bestätigt, dass er seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen erst in Verkehr bringt, nachdem er diese zuvor an dem dualen System der Reclay Systems GmbH beteiligt hat, vgl. auch § 7 Abs. 1 VerpackG.

 

§ 6 Vollständigkeitserklärung

Bei Überschreitung der Mengenschwellen im Sinne des § 11 Abs. 4 VerpackG (80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier / Pappe / Kartonage, oder 30.000 kg Leichtverpackungen) besteht für Hersteller und/oder Vertreiber i.S.d. Verpackungsgesetz die Pflicht eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. Dienstleistungen zur Vollständigkeitserklärung sind nicht Gegenstand des "activate - by Reclay" Angebots.

 

§ 7 Preise

Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

§ 8 Zahlung & Rechnungsstellung

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags entsprechend dem über das Webportal vorgegebenen Bezahlverfahren. Reclay Systems GmbH sendet dem Kunden im Nachgang eine Rechnung über die erbrachten Leistungen per E-Mail. Auf eine papierhafte Zustellung wird verzichtet.

 

§ 9 Rückbuchung / Stornierung

Sofern die Abbuchung durch den Auftragnehmer fehlschlägt, tritt dieser vom Vertrag zurück. Die Bestellung des Kunden wird nicht weiterbearbeitet.

Nachträgliche Anpassungen oder Korrekturen der Mengenmeldungen bzw. der Bestellungen können nicht vorgenommen werden.

Wird der Vertrag storniert, werden die verpackungsrechtlichen Verpflichtungen durch den Auftragnehmer nicht erfüllt.

 

§ 10 Entfall der Leistungspflicht

Für den Fall, dass Reclay Systems GmbH eine bestellte Leistung nach Vertragsabschluss nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, ist Reclay Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Reclay Systems GmbH wird den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und etwaige erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.

 

§ 11 Geschützter Kundenbereich

Reclay Systems GmbH stellt seinen Kunden für einen vereinfachten Informations- und Datenaustausch im Rahmen von Bestellabwicklungen einen individuellen, geschützten Kundenbereich zur Verfügung. Betreiber des geschützten Kundenbereichs ist die Reclay Systems GmbH.

Berechtigung, Zweck und Umfang der Nutzung:

 

  • Die Nutzung des geschützten Kundenbereichs der Reclay Systems GmbH im Rahmen von "activate - by Reclay" durch den jeweiligen Kunden erfordert die vorherige Registrierung des Kunden am Portal.
  • Zweck und Umfang beschränken sich insbesondere auf Download, Archivierung und Verwaltung der Rechnungen und Mengenbestätigungen im PDF-Format sowie die Speicherung der Kundendaten und jederzeitige Aktualisierung durch den Kunden.

 

Anmeldung, Sicherheit und Verfügbarkeit:

 

  • Bei der Registrierung im Webportal richtet der Kunde automatisch ein Kundenkonto ein, das ihm den Zugang zum geschützten Bereich ermöglicht.
  • Der Kunde wird bei Einrichtung des Kundenkontos aufgefordert, sich einen Benutzernamen und Passwort zu geben, welches für ihn jederzeit änderbar ist. Das Passwort muss bestimmten Mindestanforderungen an die Sicherheit genügen. Das Passwort wird im Hash-Verfahren gespeichert.

 

Reclay Systems GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die Sicherheit der vom Kunden im geschützten Bereich verwalteten Daten nur dann besteht, wenn der Kunde seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vertraulich und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt.

Technische Sicherheit:

 

  • Der Zugang zum geschützten Kundenbereich von "activate - by Reclay" ist mittels SSL-Verfahren verschlüsselt und entspricht damit den aktuell gängigen Sicherheitsstandards. Datenübermittlungen erfolgen somit ausschließlich verschlüsselt.
  • Reclay Systems GmbH hat das Recht diese Sicherheitsstandards jederzeit anzupassen.
  • Etwaige Störungen werden durch Reclay Systems GmbH schnellstmöglich behoben.

 

Reclay Systems GmbH wird das Konto des Kunden deaktivieren, sofern der Kunde Reclay Systems GmbH diesen Wunsch per E-Mail unter Angabe seiner Daten mitteilt.

 

§ 12 Haftung

Reclay Systems GmbH haftet uneingeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens durch Reclay Systems GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Reclay Systems GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird, weil dem registrierten Kunden dadurch Rechte genommen oder solche beschränkt werden, die ihm von Reclay Systems GmbH nach dem Vertragsinhalt und Vertragszweck gerade zu gewähren sind. Die Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ansprüche wegen einer Garantie, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Reclay Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die auf einer fehlerhaften, verspäteten bzw. nicht erfolgten Mitwirkungshandlung und insbesondere Angaben des Kunden oder unbefugte Nutzung des Webportals durch Dritte beruhen.

 

§ 14 Vertraulichkeit

Die Parteien sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet, die ihnen sowohl vor als auch nach Beendigung dieses Vertrages in Durchführung dieses Vertrages mitgeteilten Informationen, Daten und Dokumente gegenüber Dritten nur insoweit offen zu legen, als dies für (i) die Durchführung dieses Auftrages, (ii) den Abschluss einer Versicherung, (iii) die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Auftrag oder (iv) aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Mit den Vertragsparteien entsprechend § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen sind keine Dritten im Sinne dieses Vertrages.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB ist dem registrierten Kunden nur nach vorheriger Zustimmung der Reclay Systems GmbH gestattet.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Köln.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck diese AGB gewollt hätten.

Bei Abweichungen in Übersetzungen dieses Vertrages ist die deutschsprachige Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für die Auslegung dieses Vertrages.

Sollten Beschlüsse oder Richtlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die Zentrale Stelle Verpackungsregister sowie Änderungen der gesetzlichen oder untergesetzlichen Bestimmungen eine Änderung bestimmter Vertragsmodalitäten erforderlich machen, passen die Parteien die entsprechenden Klauseln insoweit an die Vorgaben an. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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