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Verpackungslizenzierung in Frankreich – verpflichtend auch für Online-Händler!

In Frankreich sind Inverkehrsetzer von Haushaltsverpackungen dazu verpflichtet, einem staatlich-genehmigten Rücknahmesystem beizutreten, mittels dessen der Inverkehrsetzer seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung nachkommt.

Entscheidend für die Lizenzierungspflicht ist der Verkauf ihrer Produkte in Frankreich, denn hier wird deren Verpackung „in Verkehr gesetzt“.

Das heißt, es müssen alle in Verkehr gesetzten Verpackungsmengen jährlich an ein genehmigtes System gemeldet und ein Entgelt entrichtet werden. Mit dem Entgelt der Produzenten organisieren die Systeme die Sammlung, die Sortierung und das Recycling aller Verpackungen. Diese Verpflichtung gilt auch für Online- und Versandhändler, die keinen eigenen Standort in Frankreich haben. Sobald sie Produkte an einen Endkunden in Frankreich verkaufen, gilt für sie die Lizenzierungsverpflichtung. Es gibt keine Bagatellgrenze.

Versand- und Online-Händler, die an den privaten Endverbraucher in Frankreich liefern, müssen folgende Sachverhalte beachten:

  • Wenn sie Produkte von einem Hersteller im Inland beziehen und diese in derselben Verpackung weiterverkaufen, müssen sie im Inland lediglich zusätzlich verwendete Versandverpackungen lizenzieren. Versenden sie dieselben Produkte jedoch an Endverbraucher in Frankreich, so gelten sie dort als Inverkehrbringer aller Verpackungen, d.h. sowohl von Verkaufs- als auch Versandverpackungen.

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