FAQ

Informationsmaterial

  • Glossar der Abfallwirtschaft – PDF
  • Infografik „Funktionsweise duale Systeme“ – JPG
  • Abfalltrennposter „Richtig trennen, Umwelt schützen“ – JPG


FAQ

Fragen zu activate - by Reclay


Fragen zum Verpackungsgesetz (VerpackG)


Fragen zu activate - by Reclay

Welche Vorteile habe ich durch activate - by Reclay

Keine Mindestbestellmenge und volle Flexibilität

Bei activate – by Reclay lizenzieren Sie individuell Ihre noch in Verkehr zu bringenden Mengen an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, ohne einen Vertrag mit einer festen Laufzeit abschließen zu müssen. Nach der Online-Lizenzierung erhalten Sie direkt Ihre Mengenbescheinigung (Teilnahmezertifikat mit Mengenangaben).


100 Prozent Rechtssicherheit

Bei activate – by Reclay lizenzieren Sie individuell Ihre noch in Verkehr zu bringenden Mengen an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, ohne einen Vertrag mit einer festen Laufzeit abschließen zu müssen. Nach der Online-Lizenzierung erhalten Sie direkt Ihre Mengenbescheinigung (Teilnahmezertifikat mit Mengenangaben).


Lizenz to go

Sie geben Ihre Verpackungsmengen ein, bezahlen online und erhalten sofort Ihre Mengenbescheinigung. Alle Bescheinigungen sowie die zugehörigen Rechnungen sind jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenkonto einsehbar.


Welche Vorteile bietet mir activate – by Reclay im Vergleich zu anderen Portalen?

Rabattstufen für Verkaufsverpackungen

activate - by Reclay bietet Ihnen attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an. Aktuell bieten wir Ihnen folgende Rabattstufen:

Einkauf in:

  • Quartal 1 (Q1) - 25%
  • Quartal 2 (Q2) - 20%
  • Quartal 3 (Q3) - 10%


Lizenzierungsaufwand

Bei activate bestimmen alleine Sie, wie hoch der Aufwand für Ihre Lizenzierung ist. Das Portal ist sieben Tage die Woche rund um die Uhr geöffnet. Sie entscheiden selbst, wie oft und wie viel Sie jeweils lizenzieren. Das erfahrene activate-Team steht Ihnen dabei jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.


Was passiert mit meinen Verpackungen, nachdem diese vom Endverbraucher entsorgt wurden?

Ihre Verpackungen durchlaufen einen Kreislauf. Nachdem Ihre verpackten Produkte beim Endverbraucher angekommen sind, entsorgt dieser das Verpackungsmaterial. Dabei ist es wichtig, dass eine korrekte Abfalltrennung vorgenommen wird. Denn nur, was richtig vorsortiert wird, kann auch tatsächlich recycelt werden. Der Abfall wird dann beim Endverbraucher von Entsorgungsunternehmen, die von den Systemen beauftragt wurden, abgeholt und in Sortieranlagen gebracht. Dort werden die Wertstoffe mittels innovativer Technologien in diversen Sortiergängen nach Materialfraktionen sortiert und anschließend in sog. „sortenreine“ Ballen gepresst. Diese werden in Aufbereitungs-/Verwertungsanlagen gebracht, in denen Recyclate aus den diversen Materialien gewonnen werden, die als Sekundärrohstoffe für neue Produkte verwendet werden. Aus Kunststoffverpackungen werden so beispielsweise Palisaden für den Garten- und Landschaftsbau, Parkbänke, Haushaltsprodukte, Autoteile, Einkaufstaschen und Produktverpackungen sowie Sport- und Multifunktionsbekleidung hergestellt. Dadurch wird ein maßgeblicher Anteil an Primärrohstoffen gespart und somit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet.


Rücknahme von Transportverpackungen



Was macht die Reclay Group mit den Lizenzentgelten, die ihre Kunden zahlen?

Die Hersteller von Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher oder den gleichgestellten Anfallstellen anfallen, sind nach dem Verpackungsgesetzdazu verpflichtet, für die deutschlandweite Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen aufzukommen. Da sie selbst jedoch kaum in der Lage wären, dies eigenständig zu organisieren, sieht das Verpackungsgesetz die Beauftragung eines Systems vor (sogenannte Verpackungslizenzierung). Die Hersteller zahlen ein Lizenzentgelt für die Sammlung Sortierung und Verwertung ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen an das System, das sich nach Gewicht und Materialart bemisst.

Mit den Lizenzentgelten finanzieren die Systeme den kompletten Rücknahme- und Verwertungsprozess:

  • Erfassungskosten: Die Systeme bezahlen die von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen in über 800 Kommunen in Deutschland für das Aufstellen von Sammelbehältnissen (z. B. Gelbe Tonnen oder Glascontainer), deren regelmäßige Leerung sowie den Weitertransport der Verpackungsabfälle zu Sortier- oder Aufbereitungsanlagen.
  • Sortierkosten: Auch die Kosten für die Sortierung der Abfälle in modernen Anlagen werden von den Systemen aus den Lizenzentgelten bezahlt. In diesen Anlagen werden die Wertstoffe mittels innovativer Technologien in diversen Sortiergängen nach Materialfraktionen sortiert und anschließend in sog. „sortenreine“ Ballen gepresst. Im Anschluss werden diese in Aufbereitungs-/Verwertungsanlagen gebracht, in denen Recyclate aus den diversen Materialien gewonnen werden, die als Sekundärrohstoffe für neue Produkte verwendet werden können. Somit stellen die Systeme mit den Lizenzentgelten ihrer Kunden letztendlich sicher, dass die Kreislaufwirtschaft funktioniert und die Umwelt geschützt wird.
  • Nebenentgelte: Darüber hinaus müssen die Systeme auch noch sogenannte Nebenentgelte an die Kommunen entrichten, mit denen unter anderem die Stellplatzreinigung von Containern (Glas, Pappe) sowie Informationsmaterial für Bürger finanziert werden.


Wie funktioniert activate - by Reclay?

activate – by Reclay funktioniert einfach und schnell. In nur vier Schritten gelangen Sie zu Ihrer Mengenmeldung:

  • Schritt 1: Sie registrieren sich oder melden sich mit Ihren Login-Daten an.
  • Schritt 2: Sie geben das Lizenzjahr und Ihre Verpackungsmengen ein.
  • Schritt 3: Sie prüfen Ihre Angaben und wählen eine Zahlungsmethode aus.
  • Schritt 4: Sie erhalten per E-Mail eine Mengenbescheinigung über die von Ihnen beteiligten Mengen und Ihre Rechnung.


Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet activate - by Reclay?

Sie können bei activate - by Reclay mit den folgenden Zahlungsmitteln bezahlen:

  • SEPA-Lastschrift: Über diese Methode können Sie den Rechnungsbetrag unkompliziert von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen. (3 Tage)
  • PayPal: Bezahlen Sie sicher und einfach über PayPal. Die Zahlung wird dem Zahlungsempfänger sofort gutgeschrieben und ihre Zahlungsdaten werden nicht an activate – by Reclay weitergeleitet. (Sofort)
  • Sofortüberweisung: Das Zahlungssystem überweist den geforderten Betrag automatisch an den Zahlungsempfänger. (1-3 Tage)
  • Kreditkarte: Mit Ihrer Mastercard oder Visacard können Sie bequem online bezahlen. (Mehrere Tage)


Wie bestimme ich die Höhe meiner Lizenzmengen?

In einem ersten Schritt bestimmen Sie die Art der Verpackungsmaterialien und deren jeweiliges Gewicht. Dabei ordnen Sie die Verpackungsmaterialien den folgenden Materialfraktionen zu:

Verkaufsverpackungen

  • Glas
  • Papier/Pappe/Karton
  • Eisenmetall
  • Aluminium
  • Kunststoff
  • Getränkeverbunde
  • Sonstige Verbundverpackungen
  • Sonstige Materialien

Anhand Ihrer erwarteten Mengen lassen sich die zu lizenzierenden systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen errechnen. Mit activate – by Reclay können Sie diese ermittelten Mengen je Fraktion dann einfach und schnell online lizenzieren.


Welche Funktionen bietet "Mein Konto"?

Unter "Mein Konto" finden Sie folgende Funktionen:

  • Änderung des Passworts
  • Änderung der persönlichen Daten (Stammdaten)
  • Abruf aller Lizenzierungsdokumente (Rechnungen, Mengenbescheinigung und Bescheinigung zur Jahresgesamtmenge)
  • Übersicht über die lizenzierten Jahresmengen
  • Lizenzstempel


Wie behalte ich den Überblick über meine lizenzierten Mengen?

Im Bereich "Mein Konto" erhalten Sie jederzeit einen Überblick über alle bereits erfolgten Mengenmeldungen. Jede Rechnung sowie eine entsprechende Mengenbescheinigung für Ihre lizenzierten Mengen je Fraktion ist dort einsehbar.


Gibt es eine Gesamtübersicht aller Mengen, die man in einem Lizenzjahr gemeldet hat?

Sie erhalten im ersten Quartal des nächsten Kalenderjahres eine Bestätigung über die gesamten systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen , die Sie im activate - by Reclay-Portal lizenziert haben.


Was ist, wenn ich mehr Menge lizenziert als eigentlich in Verkehr gebracht habe?

Bereits lizenzierte Mengen können bei activate - by Reclay nicht mehr zurückgenommen werden. Mit dem Online-Portal haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre Mengen so oft und so kleinteilig wie nötig zu lizenzieren.


Was sind die im Lizenzrechner ausgewiesenen Systemkosten?

Die Systemkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale für den laufenden Betrieb des activate Portals.


Was muss ich allgemein wissen, um mit activate - by Reclay Verpackungen zu lizenzieren?

Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden?

  • Glas
  • Papier/Pappe/Karton
  • Eisenmetall
  • Aluminium
  • Kunststoff
  • Getränkeverbunde
  • Sonstige Verbundverpackungen
  • Sonstige Materialien


Welche Konsequenzen drohen, wenn ich meine systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen nicht lizenziere?

Wer seine Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert, verstößt gegen das Verpackungsgesetz. Als Folge kann es zu Abmahnungen, behördlichen Mahnverfahren und/oder Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro kommen. Bezogen auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen ist sogar das Verhängen eines bundesweiten Vertriebsverbotes möglich. Darüber hinaus drohen Ihnen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen Ihrer Konkurrenten auf Unterlassung und Schadensersatzforderungen.

Sollten Sie Ihren verpackungsrechtlichen Pflichten bisher nicht vollumfänglich nachgekommen sein, ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit und zu welchen Kosten eine nachträgliche Entpflichtung Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen möglich ist.


Wer kontrolliert, ob ich meine Verpackungen bei einem System anmelde (lizenziere)?

Zuständig für die Kontrolle ist die ZSVR oder die verantwortliche Landesbehörde. Auf deren Hinweise werden die unteren Abfallbehörden tätig und leiten Verfahren ein. Die unteren Abfallbehörden entscheiden auch über die Sanktionen, die bei Verstößen ausgesprochen werden (z.B. nachträgliche Systembeteiligung, Korrektur der Vollständigkeitserklärung und Nachlizenzierung, Bußgelder etc.).


Muss ich auch Packhilfsmittel und Füllmaterialien beteiligen (lizenzieren)?

Ja! Denn solche Materialien gelten aufgrund ihrer Funktion als Teil der Verpackung. Egal ob Packhilfsmittel (Packbänder, Umreifungsbänder, Klammern und Packpapier) oder Füll- und Polstermaterialien (z. B. Luftpolsterfolie und Zeitungspapier) – alles muss entsprechend der Materialfraktion gemeldet werden.


Muss ich eine Vollständigkeitserklärung abgeben?

Die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle ist erst verpflichtend ab einer lizenzpflichtigen Verpackungsmenge von 80 Tonnen Glas pro Kalenderjahr oder 50 Tonnen Papier/Pappe/Karton pro Kalenderjahr oder 30 Tonnen aller übrigen in § 16 Abs. 2 VerpackG genannten Materialarten (Kunststoff, Aluminium, Verbunde etc.) pro Kalenderjahr. Liegen Ihre Mengen an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterhalb dieser Grenzwerte, müssen Sie keine Vollständigkeitserklärung hinterlegen. Allerdings hat die ZSVR oder die untere zuständige Landesbehörde jederzeit das Recht, eine Vollständigkeitserklärung über die ordnungsgemäße Lizenzierung Ihrer Mengen anzufordern. Bei activate – by Reclay erhalten Sie deshalb nach jeder Meldung eine Bestätigung, die Sie auf Nachfrage einreichen können.


Fragen zur Verpackungsgesetz (VerpackG)

Was besagt das VerpackG?

Ausgangspunkt des Verpackungsgesetzes ist der Grundsatz der Produktverantwortung. Danach ist derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, auch für deren Rücknahme und Verwertung verantwortlich.

Sortierung und Verwertung dieser systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Beteiligen sich Hersteller und Vertreiber bei einem System und zahlen die Lizenzierungskosten, kommen sie ihren verpackungsrechtlichen Pflichten nach. Geschieht dies nicht, sind die Folgen unter „Welche Konsequenzen drohen, wenn ich meine Verkaufsverpackungen nicht lizenziere?“ beschrieben.


Was sind Systeme i.S.d. §§ 7 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 16 VerpackG?

Die Systeme sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Deutschland organisieren. Derzeit gibt es neun Systeme, die gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes flächendeckend, d.h. bundesweit, festgestellt sind. Die Systeme sind in der sog. Gemeinsamen Stelle organisiert.


Was bedeutet der Begriff "lizenzieren"?

"Lizenzieren" bedeutet Erfüllung einzelner verpackungsrechtlicher Pflichten. Bezogen auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen ist damit die Beteiligung von Verpackungsmengen an einem System gemeint. Der Begriff „Lizenzieren“ ist historisch zu verstehen. Bis 2008 mussten gebrauchte systembeteiligungspflichtige Verpackungen mit einem Recyclingsymbol versehen werden, für das eine Lizenz, also ein Nutzungsrecht, erworben wurde.


Ich betreibe ein Gewerbe/bin Online-Händler und bringe Verkaufsverpackungen in Verkehr. Diese fallen beim privaten Endverbraucher an. Welchen Pflichten unterliege ich?

Sie sind nach dem Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, sich mit den von Ihnen in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem System zu beteiligen (lizenzieren). Des Weiteren müssen Sie auch bei unterschreiten der Grenzen für die Erstellung und Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung in der Lage sein, z.B. bei Aufforderung durch die Zentrale Stelle, eine Vollständigkeitserklärung abzugeben.


Muss ich als Gewerbetreibender/Online-Händler mit überschaubaren Verkaufsverpackungsmengen meine Verpackungen auch bei einem dualen System anmelden (lizenzieren)?

In Deutschland gibt es keine Mindestmengen für die Systembeteiligungspflicht. Auch mit nur geringfügigen Mengen unterliegen Sie der Beteiligungspflicht des § 7 Abs. 1 S. 1 VerpackG.


Was sind systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen?

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (§ 3 Abs. 8 VerpackG). Zum privaten Endverbraucher zählen auch gleichgestellte Anfallstellen wie Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen usw. (Vgl. § 3 Abs. 11) VerpackG.

Versand- und Serviceverpackungen gelten als pauschal systembeteiligungspflichtig.


Was ist die Systembeteiligungspflicht?

Zur Systemteilnahme sind die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verpflichtet. Hersteller ist derjenige, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, § 3 Abs. 14 VerpackG. Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung, § 3 Abs. 9 S. 1 VerpackG. Als Hersteller gilt auch derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG einführt, § 3 Abs. 14 VerpackG.


Was ist eine Anfallstelle?

Anfallstellen sind Standorte, an denen Verpackungsabfälle "anfallen". Das Verpackungsgesetz gilt für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen.


Was ist ein Endverbraucher?

Der Endverbraucher ist nach § 3 Abs. 10 des Verpackungsgesetzes derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. Darunter können sowohl private (Haushalte) als auch gewerbliche Anfallstellen fallen.


Was sind Fraktionen?

Bei Fraktionen im Sinne des Verpackungsgesetzes handelt es sich um Stoffklassen, denen die Verpackungsabfälle zugeordnet werden, etwa Glas, Kunststoff oder Aluminium. Für die einzelnen Fraktionen schreibt das Verpackungsgesetz unterschiedliche Verwertungsquoten vor, die die Systeme erreichen müssen.


Was ist der Grüne Punkt?

"Der Grüne Punkt" ist ein weltweit geschütztes Markenzeichen, dessen Rechte Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) besitzt. Für die Nutzung des Zeichens müssen in den meisten Ländern Lizenzgebühren entrichtet werden. Bis 2008 mussten alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen mit dem Zeichen "Der Grüne Punkt" oder einem vergleichbaren Recyclingsymbol gekennzeichnet werden. Diese Pflicht besteht heute nicht mehr.


Was ist ein Mengenstromnachweis?

Der Mengenstromnachweis ist der jährliche Nachweis über die Mengen der gesammelten und verwerteten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, den Systeme und Betreiber von Branchenlösungen gegenüber der ZSVR erbringen müssen. Der Mengenstromnachweis dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sammlung, Sortierung und Verwertung von beteiligungspflichtigen Verpackungen. Rechtliche Grundlage ist das VerpackG. Im Mengenstromnachweis muss belegt werden, dass die im Verpackungsgesetz festgelegten Verwertungsquoten erreicht wurden. Die Erfüllung der Vorgaben muss durch einen unabhängigen Sachverständigen bescheinigt werden.


Was ist eine Vollständigkeitserklärung?

Die Vollständigkeitserklärung ist ein Nachweis über die vom Hersteller/Vetrtreiber innerhalb eines Kalenderjahres in Verkehr gebrachten Mengen an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Bis zum 15. Mai jeden Jahres müssen laut § 11 Abs. 1 S.1 VerpackG alle verpflichteten Unternehmen ihre Vollständigkeitserklärungen für das Vorjahr bei der ZSVR hinterlegen. Die Vollständigkeitserklärung muss von einem registrierten Befugten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger) testiert und elektronisch signiert werden.

Verpflichtet zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung ist jeder Hersteller, der die folgenden Mengen in zumindest einer Materialfraktion überschreitet:

  • Glas: mehr als 80 t/Kalenderjahr
  • Papier, Pappe, Karton: mehr als 50 t/Kalenderjahry
  • Leichtverpackungen (Eisenmetall, Aluminium, Kunststoff, Getränkekartonverbunde, sonstige Verbundverpackungen) mehr als 30 t/Kalenderjahr


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