Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, für sämtliche Verträge und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Reclay Systems GmbH, Austraße 34, 35745 Herborn und dem Kunden, die über das Webportal "activate - by Reclay" unter activate.reclay.de (im Folgenden „Webportal“) begründet werden. Der Kunde ist Hersteller und/oder Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne von § 3 Abs. 8 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen vom 05. Juli 2017in der jeweils geltenden Fassung.

Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Kaufleute und Unternehmer. Sie gelten nicht für Verbraucher. Darüber hinaus gelten diese AGB ausschließlich für systembeteiligungspflichte Verpackungen im Sinne von § 3 Abs. 8 VerpackG, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgesetzt werden.

Maßgeblich ist die bei Abgabe des Angebots durch den Kunden gültige Fassung der AGB. Die AGB sind auf der Internetseite acitvate.reclay.de abruf- und speicherbar. Reclay Systems GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen.

Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten diese AGB ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags und Speicherung des Vertragstextes

Der Kunde gibt unter activate.reclay.de durch die korrekte Eingabe der dort vorgesehenen Angaben, deren Bestätigung sowie die endgültige Freigabe der eingegebenen Daten durch Anklicken des hierfür vorgesehenen Buttons ein verbindliches Angebot für den Kauf einer bestimmten Dienstleistung gemäß den Regelungen dieser AGB ab („Bestellung“). Das Angebot ist im Zeitpunkt der vollständigen Freigabe der eingegebenen Angebotsdaten durch den Kunden verbindlich abgegeben. Mit der Anzeige der Bestellbestätigung über das Webportal nimmt Reclay Systems GmbH das Angebot an. Der Vertragstext der Bestellung durch den Kunden wird durch Reclay Systems GmbH gespeichert. Der Kunde kann diesen vor der Versendung der Bestellung an Reclay Systems GmbH ausdrucken, in dem er im letzten Schritt der Bestellung auf "Drucken" klickt.

Reclay Systems GmbH ist in der Entscheidung über die Annahme eines Angebots des Kunden in jedem Fall frei.

 

§ 3 Leistungsumfang

Reclay Systems GmbH erbringt nach Bestellbestätigung ausschließlich folgende Dienstleistungen:

- Verkaufsverpackungen -

 

Sie stellt sicher, dass für die in der Bestellung des Kunden gem. § 2 AGB aufgeführten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die folgenden Pflichten erfüllt werden:

 

  • Beteiligung der Verpackungsmengen am System der Reclay Systems GmbH im rechtlich erforderlichen Umfang und
  • Übermittlung einer Mengenbescheinigung. Die Mengenbescheinigung weist die für den Kunden bei dem dualen System beteiligten Mengen aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen aus und wird nach erfolgter Zahlung innerhalb von einem (1) Kalendertag an den Kunden übermittelt.
  • Übermittlung einer Jahresbestätigung. Die Jahresbestätigung weist die für den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres beim System der Reclay Systems GmbH beteiligten Mengen aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen aus und wird innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres an den Kunden übermittelt.

 

 

§ 4 Pflicht zur eigenständigen Meldung / Verbot Meldung Dritter

Der Kunde ist verpflichtet, für die von ihm in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen alle Meldungen an die Reclay Systems GmbH selbst vorzunehmen. Die Meldung erfolgt aufgeteilt nach Materialart und Masse unter Angabe der Registrierungsnummer nach § 9Abs. 3 S.2 VerpackG. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte mit der Mengenmeldung zu beauftragen, oder für andere Hersteller/Vertreiber Mengenmeldungen vorzunehmen.

 

§ 5 Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen nach Beteiligung bei zumindest einem dualen System der Reclay Systems GmbH

Der Kunde bestätigt, dass er seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen erst in Verkehr bringt, nachdem er sie zuvor an dem dualen System der Reclay Systems GmbH beteiligt hat, vgl. auch § 7 Abs. 1 S. 4 VerpackG.

 

§ 6 Vollständigkeitserklärung

Bei Überschreitung der Mengenschwellen gemäß § 10 Abs.4 VerpackV (80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier / Pappe / Kartonage, oder 30.000 kg Leichtverpackungen) besteht für Erstinverkehrbringer i.S.d. Verpackungsverordnung die Pflicht eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. Dienstleistungen zur Vollständigkeitserklärung sind nicht Gegenstand des "activate - by Reclay" Angebots.

 

§ 7 Preise

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versandkosten fallen nicht an.

 

§ 8 Zahlung & Rechnungsstellung

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags entsprechend dem über das Webportal vorgegebenen Bezahlverfahren. Reclay Systems GmbH sendet dem Kunden im Nachgang eine Rechnung über die erbrachten Leistungen per E-Mail. Auf eine papierhafte Zustellung wird verzichtet.

 

§ 9 Rückbuchung / Stornierung

Sofern die Abbuchung der Reclay Systems GmbH fehlschlägt, tritt Reclay Systems GmbH vom Vertrag zurück. Die Bestellung des Kunden wird nicht weiter bearbeitet. Erfolgt innerhalb der zulässigen Frist von 14 Tagen eine Rückbuchung durch den Kunden, tritt Reclay Systems GmbH vom Vertrag zurück und wird von der Leistungserbringung frei.

Die Stornierung einer bereits getätigten Bestellung ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte die Reclay Systems GmbH dennoch einen Einkauf aus Kulanz ganz oder teilweise stornieren, ist die Reclay Systems GmbH berechtigt, einen Teilbetrag, mindestens jedoch die Systemkosten (Verwaltungskostenpauschale), einzubehalten.

 

§ 10 Entfall der Leistungspflicht

Für den Fall, dass Reclay Systems GmbH eine bestellte Leistung nach Vertragsabschluss nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, ist Reclay Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Reclay Systems GmbH wird den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und etwaige erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.

 

§ 11 Geschützter Kundenbereich

Reclay Systems GmbH stellt seinen Kunden für einen vereinfachten Informations- und Datenaustausch im Rahmen von Bestellabwicklungen einen individuellen, geschützten Kundenbereich zur Verfügung. Betreiber des geschützten Kundenbereichs ist die Reclay Systems GmbH.

Berechtigung, Zweck und Umfang der Nutzung:

 

  • Die Nutzung des geschützten Kundenbereichs der Reclay Systems GmbH im Rahmen von "activate - by Reclay" durch den jeweiligen Kunden erfordert die vorherige Registrierung des Kunden am Portal.
  • Zweck und Umfang beschränken sich insbesondere auf Download, Archivierung und Verwaltung der Rechnungen und Mengenbestätigungen im PDF-Format sowie die Speicherung der Kundendaten und jederzeitige Aktualisierung durch den Kunden. Zum Download wird u.a. ein sog. „Stempel“ angeboten. Dabei handelt es sich um ein Symbol mit der Aufschrift „Lizenzierung leicht gemacht“. Dieser Stempel darf nur für den Zeitraum verwendet werden, in dem tatsächlich Verpackungsmengen an den Rücknahmesystemen der Reclay Systems GmbH beteiligt wurden.

 

Anmeldung, Sicherheit und Verfügbarkeit:

 

  • Bei der Registrierung im Webportal richtet der Kunde automatisch ein Kundenkonto ein, das ihm den Zugang zum geschützten Bereich ermöglicht.
  • Der Kunde wird bei Einrichtung des Kundenkontos aufgefordert, sich einen Benutzernamen und Passwort zu geben, welches für ihn jederzeit änderbar ist. Das Passwort muss bestimmten Mindestanforderungen an die Sicherheit genügen. Das Passwort wird im Hash-Verfahren gespeichert.

 

Reclay Systems GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die Sicherheit der vom Kunden im geschüätzten Bereich verwalteten Daten nur dann besteht, wenn der Kunde seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vertraulich und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt.

Technische Sicherheit:

 

  • Der Zugang zum geschützten Kundenbereich von "activate - by Reclay" ist mittels SSL-Verfahren verschlüsselt und entspricht damit den aktuell gängigen Sicherheitsstandards. Datenübermittlungen erfolgen somit ausschließlich verschlüsselt.
  • Reclay Systems GmbH hat das Recht diese Sicherheitsstandards jederzeit anzupassen.
  • Etwaige Störungen werden durch Reclay Systems GmbH schnellstmöglich behoben.

 

Reclay Systems GmbH wird das Konto des Kunden auf inaktiv setzen, sofern der Kunde Reclay Systems GmbH diesen Wunsch per E-Mail unter Angabe seiner Daten mitteilt.

 

§ 12 Haftung

Reclay Systems GmbH haftet uneingeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens durch Reclay Systems GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Reclay Systems GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird, weil dem registrierten Kunden dadurch Rechte genommen oder solche beschränkt werden, die ihm von Reclay Systems GmbH nach dem Vertragsinhalt und Vertragszweck gerade zu gewähren sind. Die Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ansprüche wegen einer Garantie, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Reclay Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die auf einer fehlerhaften, verspäteten bzw. nicht erfolgten Mitwirkungshandlung und insbesondere Angaben des Kunden oder unbefugte Nutzung des Webportals durch Dritte beruhen.

 

§ 13 Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags werden von Reclay Systems GmbH Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Beim Besuch des Reclay Systems GmbH Internetangebots werden die aktuell von dem PC des Kunden verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des Kunden-PC sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind Reclay Systems GmbH damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der Reclay Systems GmbH z.B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem diese Daten zur Verfügung gestellt werden. Zur Abwicklung von Zahlungen werden Zahlungsdaten an einen beauftragten Payment Service Provider sowie an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.

Reclay Systems GmbH versichert, dass personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Reclay Systems GmbH dazu gesetzlich verpflichtet wäre, oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit Reclay Systems GmbH zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Weitere Hinweise zum Datenschutz und dem Umgang von personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der Reclay Systems GmbH entnommen werden.

 

§ 14 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung mitgeteilten oder sonstigen bekanntgewordenen, geheimhaltungsbedürftigen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und Dritten nur insoweit zu offenbaren, als dies aus rechtlichen Gründen zwingend oder zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist.

 

§ 15 Allgemeine Regelungen

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB ist dem registrierten Kunden nur nach vorheriger Zustimmung der Reclay Systems GmbH gestattet.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Köln.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck diese AGB gewollt hätten.

Sollten Beschlüsse oder Richtlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie Änderungen der gesetzlichen oder untergesetzlichen Bestimmungen eine Änderung bestimmter Vertragsmodalitäten erforderlich machen, passen die Parteien die entsprechenden Klauseln insoweit an die Vorgaben an. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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