Verpackungsgesetz - VerpackG

Das VerpackG regelt den Umgang mit gebrauchten Verpackungen

In Deutschland gilt seit 01.01.2019 das Verpackungsgesetz, dessen Vorläufer die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 ist. Damals entzog die Verpackungsverordnung den Kommunen die Verantwortlichkeit für die Entsorgung der Verpackungsabfälle und übertrug diese auf die Hersteller und Vertreiber. Auf dieser Grundlage legt das Verpackungsgesetz heute fest, dass Sie als Hersteller von Produkten, die Sie in den Verkehr bringen, dafür verantwortlichen sind, dass Ihre Verpackungen zurückgenommen und verwertet werden. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Material diese sind und ob sie im Handel, der Industrie, dem Gewerbe oder auch dem Haushalt anfallen. Die Ziele des neuen Verpackungsgesetzes sind:

  • Reduzierung des Verpackungsaufkommens
  • Stärkung der Herstellerverantwortung
  • Erhöhung des Lizenzierungsgrades
  • Förderung des Recyclings
  • Bessere Kontrollmöglichkeiten

Für Verpackungen aus Papier, Glas, Eisenmetall, Aluminium, Kunststoff und Verbunde, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, gibt das Verpackungsgesetz Quoten für die stoffliche Verwertung vor. Diese liegen bei 58,5 Prozent für Kunststoffverpackungen, 80 Prozent für Aluminium, Eisenmetalle und Glas, 85 Prozent für Papierverpackungen, 55 Prozent für sonstige Verbundverpackungen und bei 75 Prozent für Getränkeverbundverpackungen.

Sie als Erstinverkehrbringer einer Verpackung müssen sich nicht selbst um die Rücknahme kümmern. Durch die Beteiligung der in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an einem System wie dem der Reclay Systems GmbH, können Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen.


Bei Reclay Systems GmbH die Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz lizenzieren

Das VerpackG unterscheidet verschiedene Verpackungsarten. Verkaufsverpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können, vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden und typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden.

Serviceverpackungen werden erst innerhalb der Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe befüllt und ermöglichen die Übergabe der Ware an den Endverbraucher. Versandverpackungen unterstützen den Versand der Waren an den Endverbraucher. Deshalb sind auch kleinere Händler und Gewerbetreibende und diejenigen, die auf Onlineplattformen ihre Produkte vertreiben, vom Verpackungsgesetz betroffen.

Die Reclay Group ist eine führende Unternehmensgruppe im Bereich der Rücknahmelösungen für Verpackungen in Deutschland und bietet Ihnen die rechtskonforme Rücknahme und Verwertung Ihrer gebrauchten Verpackungen gemäß des Verpackungsgesetzes. Für Gewerbetreibende, die nur geringe Mengen von Warenverpackungen in Umlauf bringen, ist es oft schwierig, eine geeignete Rücknahmelösung über ein System zu finden und dem Verpackungsgesetz gerecht zu werden. Die Reclay Systems GmbH hat eigens für diese Zielgruppe den Onlineshop activate by Reclay ins Leben gerufen. Hier können Sie ohne langfristige Vertragsbindung und ohne Mindestauftragswert Ihre Verpackungen gemäß dem Verpackungsgesetz an einem System beteiligen und das zügig und unkompliziert. Sie erhalten eine Mengenbescheinigung, die als Nachweis für die Erfüllung Ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten für die beteiligten Mengen dient.

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