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Transportverpackungen fallen typischerweise nicht bei Endverbrauchern an, sondern verbleiben im Handel. Sie bündeln mehrere Verkaufseinheiten zu einer Transporteinheit. Die Verpflichtung zur Rücknahme von Transportverpackungen wird in §15 Abs.1 VerpackG geregelt.
Die Bereitstellung von einem EfB-zertifizierten Entsorgungspartner-Netzwerk und einem Service-Team für die Auftragsverarbeitung, sowie die Unterstützung bei der Umsetzung seiner Informationspflicht (gem. §15 Abs. 1 S. 5 VerpackG und der Ausweitung einer Registrierung (gem. § 9 VerpackG) in Form eines Info-Pakets per PDF.
Nicht enthalten im Serviceentgelt sind die Erstellung einer Dokumentation (gem. §15 Abs. 3 S. 4 VerpackG).
Download Übernahmebedingungen (PDF)
Unser Activate-Team steht Ihnen gerne von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr zur Verfügung.